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Mitgliederbeiträge
- Dieser Anhang legt gemäss § 33 der Statuten die finanziellen Beitragspflichten der Vereinsmitglieder des Seeclub Richterswil fest.
- Gemäss Beschluss der Generalversammlung vom 12. März 2010 gelten ab dem Geschäftsjahr 2010 die folgenden maximalen Ansätze für die Mitgliederbeiträge:
| Aktiv-Mitglied * |
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Fr. 570.00 |
| Junioren-Mitglied |
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Fr. 380.00 |
| Passiv-Mitglied |
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Fr. 30.00 |
| Leistungssportler ab Junior B |
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Fr. 620.00 zusätzlich |
* Inkl. SRV-Beitrag
Familienvergünstigung: Die ersten zwei Mitglieder einer Familie zahlen den vollen Beitrag. Weitere nicht erwerbstätige Mitglieder der gleichen Familie zahlen den halben Beitrag. Schüler, Lehrlinge und Studenten zahlen bis und mit dem Jahr, in dem sie das 25. Altersjahr vollenden, den Juniorenbeitrag. 3. Eintrittsgebühr a) Neumitglieder, die dem Club als Aktive beitreten, zahlen eine einmalige Eintrittsgebühr in der Höhe eines Jahresbeitrages. Dieser Beitrag kann in zwei aufeinander folgenden Jahresraten bezahlt werden. b) Mit der Eintrittsgebühr wird je zur Hälfte der Boots-Fonds und der Bootshaus-Fonds geäufnet. c) Für das dritte und jedes weitere nicht erwerbstätige Familienmitglied wird die Eintrittsgebühr auf die Hälfte reduziert. 4. Finanzielle Nebenpflichten und andere Gebühren a) Die Gebühr für die Lagerung von privaten Booten im Bootshaus wird auf 300.- pro Rollsitz festgelegt. Private Boote, die dem Club zur Verfügung gestellt werden, sind von der Gebühr befreit.
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