| Bootsbenutzung & Ausfahrten |
|
|
|
|
Die Ruderausbildung besteht aus dem Anfänger- und dem Fortgeschrittenenkurs des SCR oder einer gleichwertigen Ausbildung.
Als erfahrener Ruderer gilt, wer die oben erwähnten Voraussetzungen erfüllt und zudem mindestens 1'000 km in Mannschaftsbooten des SCR gerudert ist.
5. Gäste Jeder erfahrene Ruderer hat das Recht, ab und zu einen Gast auf eine Ausfahrt mitzunehmen. Als Gast gilt jede Person (inkl. Familienangehörige und Verwandte), die nicht Aktiv-, Junioren- oder Ehrenmitglied des SCR ist. Gäste sind im Logbuch einzutragen und mit dem Vermerk "GAST" als solche zu kennzeichnen. Wer mehr als einmal pro Jahr als Gast in einem Boot des SCR rudert, bezahlt ab der zweiten Ausfahrt jeweils Fr. 20.- pro Ausfahrt. Das Clubmitglied, das den Gast eingeladen hat, ist dafür verantwortlich, dass die Zahlung ohne weitere Aufforderung innert 10 Tagen nach der Ausfahrt erfolgt. Die Zahlung kann in bar (Briefkasten im Clubraum) oder mit Einzahlungsschein getätigt werden. Bitte jeweils das Datum der Ausfahrt sowie die Namen des Gastgebers und des Gastes vermerken!
6. Bootszuteilung In der Bootshalle ist eine Bootsliste angeschlagen, die fest legt, wer welche Boote benützen darf. Ausserdem sind die Boote wie folgt markiert:
7. Fahrordnung
Um Kollisionen mit anderen Booten zu vermeiden, ist grundsätzlich die folgende Fahrordnung einzuhalten:
8. Verantwortlichkeiten Das Gesetz verlangt einen Schiffsführer, der für das Boot und dessen Besatzung verantwortlich ist (namentlich bei Unfällen oder anderen Katastrophen). Die übrigen Besatzungsmitglieder haben den Anweisungen des Schiffsführers Folge zu leisten.
Schiffsführer in Booten des SCR ist grundsätzlich:
Vor Beginn der Ausfahrt kann in gegenseitiger Absprache eine andere Person zum Schiffsführer bestimmt werden. Der Schiffsführer erteilt die Kommandi für die Manöver während der Fahrt. Er kann diese Aufgabe für spezielle Manöver (z.B. für die Landung) an ein anderes Besatzungsmitglied delegieren. Für die Beobachtung der Umgebung und die Warnung vor drohenden Gefahren ist in gesteuerten Booten die Steuerperson und in ungesteuerten Booten die Person auf der Bugposition verantwortlich. Daneben sind jedoch alle Mitglieder der Bootsbesatzung dazu verpflichtet, die Umgebung zu beobachten und auf nahende Gefahren aufmerksam zu machen. Richterswil, 3. März 2004 Die Clubleitung
|
| Aktuelles |
| Unser Seeclub |
| Fitnessrudern |
| Jugendsport |
| Leistungssport |
| Blööterli-Cup |
| Sponsoren & Gönner |
| Galerie |
| Links |